
Nach Abschluss der Ermittlungen kann die Staatsanwaltschaft Anklage erheben, einen Strafbefehl erlassen oder aber auch das Verfahren aus Mangel an Beweisen oder aus Rechtsgründen, wie z.B. Verjährung einstellen. Einstellung bedeutet, dass die Tat strafrechtlich nicht weiter verfolgt wi...
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